Erklärung
der Apostolischen Nuntiatur in Liechtenstein
zu
verschiedenen Auslegungen
bezüglich
der Errichtung des Erzbistums Vaduz
Infolge verschiedener Stellungnahmen in Bezug auf die Errichtung
des Erzbistums vom Vaduz, möchte die Apostolische Nuntiatur
folgendes festhalten:
Die kritischen Bemerkungen zur erwähnten
päpstlichen Vorkehrung scheinen die tiefer gehenden Gründe
nicht zu berücksichtigen, die den Heiligen Vater in seiner
Fürsorge dazu geführt haben, jene Teilkirche zum
Erzbistumssitz zu erheben und ihr einen eigenen Hirten zu geben.
Der Heilige Vater, in Übereinstimmung mit dem
allgemeingültigen Recht der Kirche (Kanon 373), hat vorsorglich
jenem Teil des Volkes Gottes die angemessenen Mittel für sein
geistiges Wachstum gegeben.
Es kann zudem von Nutzen sein, daran zu
erinnern, dass die Getauften nicht nur durch die Bande des
Glaubens und der Sakramente voll in der Gemeinschaft der
Katholischen Kirche stehen, sondern auch in der vollständigen
Annahme ihrer kirchlichen Leitung.
Schliesslich, wenn es nötig sein wird, einige
Besonderheiten zur regeln, welche die Struktur des neuen
Erzbistums betreffen, ist nicht auszuschliessen, dass, gemäss
den Bestimmungen des kirchlichen und internationalen Rechtes,
bilaterale Abkommen abgeschlossen werden.
Vaduz, 21. Dezember 1997
+Oriano Quilici, Apostolischer Nuntius
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