Erzbistum Vaduz
Fürstentum Liechtenstein

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Erklärung der Apostolischen Nuntiatur in Liechtenstein

zu verschiedenen Auslegungen

bezüglich der Errichtung des Erzbistums Vaduz



Infolge verschiedener Stellungnahmen in Bezug auf die Errichtung des Erzbistums vom Vaduz, möchte die Apostolische Nuntiatur folgendes festhalten:

Die kritischen Bemerkungen zur erwähnten päpstlichen Vorkehrung scheinen die tiefer gehenden Gründe nicht zu berücksichtigen, die den Heiligen Vater in seiner Fürsorge dazu geführt haben, jene Teilkirche zum Erzbistumssitz zu erheben und ihr einen eigenen Hirten zu geben. Der Heilige Vater, in Übereinstimmung mit dem allgemeingültigen Recht der Kirche (Kanon 373), hat vorsorglich jenem Teil des Volkes Gottes die angemessenen Mittel für sein geistiges Wachstum gegeben.

Es kann zudem von Nutzen sein, daran zu erinnern, dass die Getauften nicht nur durch die Bande des Glaubens und der Sakramente voll in der Gemeinschaft der Katholischen Kirche stehen, sondern auch in der vollständigen Annahme ihrer kirchlichen Leitung.

Schliesslich, wenn es nötig sein wird, einige Besonderheiten zur regeln, welche die Struktur des neuen Erzbistums betreffen, ist nicht auszuschliessen, dass, gemäss den Bestimmungen des kirchlichen und internationalen Rechtes, bilaterale Abkommen abgeschlossen werden.

Vaduz, 21. Dezember 1997

+Oriano Quilici, Apostolischer Nuntius