|
Hirtenbrief zur Fastenzeit 2002
[aufbereitet zum ausdrucken]
Erfüllung der Sonntagspflicht
Msgr. Wolfgang Haas, Erzbischof von Vaduz
Liebe Brüder und Schwestern im Herrn!
Der Völkerapostel Paulus mahnt diejenigen, die den Hirtendienst
innehaben: "Gebt acht auf euch und auf die ganze Herde, in der
euch der Heilige Geist zu Bischöfen bestellt hat, damit ihr als
Hirten für die Kirche Gottes sorgt, die er sich durch das Blut
seines eigenen Sohnes erworben hat". Wie immer richtet sich also
auch mein diesjähriger Hirtenbrief zur Fastenzeit an alle, die
meiner Hirtensorge anvertraut sind. Wenn ich das eigens betone,
dann geschieht das deswegen, weil gerade jene dieses Hirtenwort
hören sollten, die sich nicht hier in der Kirche befinden - jene
Katholiken, die nicht oder nur selten an Sonn- und Feiertagen
in die Kirche gehen. Dieses Hirtenschreiben handelt nämlich von
der sogenannten Sonntagspflicht, also einem Kirchengebot, das
bei uns von vielen vernachlässigt oder missachtet wird. Die Entheiligung
des Sonntags schreitet leider in einem be-denklichen Ausmass fort.
In gewissen Bereichen geht das Geschäftsleben weiter, als handle
es sich beim Sonntag um einen gewöhnlichen Werktag. Dem Mammon
opfern nicht wenige alles, auch das Schönste und Wichtigste. Der
Geldmacherei verschreibt man sich selbst am heiligsten Tag der
Woche - und das in einem Land, in dem man bei gewissen Gelegenheiten
gerne betont: "Wir sind ein christliches, ein katholisches Land".
Eine solche Behauptung wird immer mehr zur heuchlerischen Lüge,
je mehr der Sonntag in ir-gendeiner Weise zum Werktag wird.
Das Kirchengebot, an Sonntagen und gebotenen Feiertagen die heilige
Messe zu besuchen, ist letztlich im göttlichen Gebot der Sonntagsheiligung
selbst verankert. Für uns Christen ist nunmehr der Sonntag jener
heilige Sabbat, den Gott als Ruhetag angeordnet hat, damit wir
die Werktagsarbeit unterbrechen, uns geziemend erholen, uns besonders
unserem geistlichen Wohl widmen und unseren Schöpfer und Erlöser
gebührend ehren. Die Heiligung der Sonntage und der gebotenen
Feiertage im Verlauf des Kirchenjahres besagt also ein Mehrfaches:
Ruhe und Erholung, damit wir leiblich, seelisch und geistig neue
Kräfte sammeln können; Herzensbildung und geistliche Formung,
damit wir uns gegenüber uns selber, gegenüber unserem Nächsten,
gegenüber der ganzen Schöpfung und gegenüber Gott richtig verhalten;
Gebet und Gottesdienst, damit wir mit dem Dreifaltigen Gott verbunden
sind, der uns an seinem Leben Anteil gibt und uns als seine Kinder
in der Gottesfamilie der Kirche zusammenführt. In Gemeinschaft
mit der ganzen Kirche feiern wir ja den Sonntag als den Tag, an
dem Christus von den Toten erstanden ist. Er ist für uns der erste
Tag der Woche und nicht der letzte oder Teil des Weekends. Er
ist seit alters der Tag des Herrn und nicht der Tag des Sports,
der Tag des Nichtstuns, der Tag bloss weltlichen Vergnügens. Die
apostolische Entscheidung, den ersten Wochentag als Herrentag
zu feiern und ihn als den eigentlichen Lichttag zu begehen, gründet
also im Geheimnis der Auferstehung Jesu Christi selbst, der die
Sonne der Gerechtigkeit ist, die an diesem Tag besonders aufleuchtet
und ihn zum "Sonnentag" macht. Gerade am Sonntag bekennt das Gottesvolk
des Neuen Bundes mit lauter Stimme: "Deinen Tod, o Herr, verkünden
wir, und deine Auferstehung preisen wir, bis du kommst in Herrlichkeit".
Es ergibt sich gewissermassen wie von selbst, dass die Kirche
den Besuch und die Mitfeier der heiligen Messe an Sonn- und Feiertagen
vorschreibt, und zwar als schwerwiegende Pflicht, die es getreulich
zu erfüllen gilt, wenn nicht gewichtige Gründe davon befreien.
1. Die Erfüllung der Sonntagspflicht als Akt des Glaubens
Das Gebot der Sonntagsheiligung entspricht nach unserem Glauben
einer göttlichen Weisung, wonach wir das Sabbatgebot in christlicher
Festlegung erfüllen müssen, also nach apostolischer Überlieferung
den ersten Tag der Woche als Tag der Auferstehung Christi heilig
halten sollen. Die Erfüllung der Sonntagspflicht, die im Bereich
der Sonntagsheiligung den vornehmsten Platz einnimmt, ist im Grunde
ein Akt des Glaubens. Wir glauben nur schon daran, dass uns die
Kirche in ihrer Schlüsselgewalt diese Pflicht rechtmässig auferlegt
hat. Wir glauben daran, dass wir durch die Erfüllung der Sonntagspflicht
Gottes Gebot, den Sonntag als Vollendung des Sabbats heilig zu
halten, am besten entsprechen. Wir glauben daran, dass der Sonntag
in der Feier der heiligen Eucharistie seinen eigentlichen Höhepunkt
besitzt, weil in ihr Christus sakramental gegenwärtig wird, der
für uns und zu unserem Heil am Kreuz gestorben und wahrhaft vom
Tode erstanden ist, der in den Himmel aufgefahren ist und zur
Rechten des Vaters sitzt, der wiederkommen wird in Herrlichkeit,
zu richten die Lebenden und die Toten. Das glauben und bekennen
wir; und darum muss es für uns geradezu selbstverständlich sein,
dass wir sonn- und feiertags an der heiligen Messe teilnehmen
und so unseren Glauben gemeinsam bezeugen. Der Glaube an den gekreuzigten
und auferstandenen Erlöser lässt uns daher kindhaft einfach sprechen:
Der Sonntag ist der Tag des Herrn; da ruh' ich aus und bete gern.
Der notwendigen Erholung und der wohltuenden Abwechslung zum Alltagsleben
dürfen wir uns dann widmen, wenn wir unsere religiösen Pflichten
erfüllt haben. Der Sonntag ist nicht einfach nur ein Vergnügungstag,
sondern vor allem ein Gottesdiensttag. Der magere Gottesdienstbesuch
am Sonntag ist ein unübersehbares Kennzeichen für den Glaubensschwund.
Wenn Bequemlichkeit und Oberflächlichkeit im Lebensstil der Menschen
Einzug halten, dann ist es bekanntlich bald aus mit dem Bewusstsein,
dass die sonntägliche Mitfeier der Eucharistie eine heilige Pflicht
darstellt, deren absichtliche Vernachlässigung eine schwere Sünde
ist. Unser Katechismus sagt dazu: "Die sonntägliche Eucharistie
legt den Grund zum ganzen christlichen Leben und bestätigt es.
Deshalb sind die Gläubigen verpflichtet, an den gebotenen Feiertagen
an der Eucharistiefeier teilzunehmen, sofern sie nicht durch einen
gewichtigen Grund (z. B. wegen Krankheit, Betreuung von Säuglingen)
entschuldigt oder durch ihren Pfarrer dispensiert sind. Wer diese
Pflicht absichtlich versäumt, begeht eine schwere Sünde". Solches
zeigt nicht zuletzt auf, dass ein Verstoss gegen diese Pflicht
eigentlich ein Verstoss gegen den Glauben ist, eine ernsthafte
Verfehlung vor Gott und vor der kirchlichen Gemeinschaft. Wer
sich ohne gerechten Grund der sonntäglichen Eucharistiefeier entzieht,
steht in schwerem Widerspruch zu dem, was er als getaufter und
gefirmter Christ Gott und der Kirche schuldet. Er weist damit
zugleich undankbar das Angebot der Gnade Gottes zurück, das in
jeder heiligen Messe für den, der dafür vorbereitet und würdig
ist, bereit steht.
2. Die Erfüllung der Sonntagspflicht als Akt der Hoffnung Glaube,
Hoffnung und Liebe werden zurecht "göttliche Tugenden" genannt.
Sie sind nicht einfach nur menschliche Tüchtigkeiten, die mit
Eigenleistung zu erreichen wären. Sie sind nicht einfach nur Tauglichkeiten,
die man sich durch ein bestimmtes Training erwirbt. Sie sind vielmehr
ein Werk der Gnade Gottes. Sie sind durch Gottes liebende Zuwendung
ermöglicht und begleitet. "Wenn Gott sich offenbart und den Menschen
anruft, vermag dieser der göttlichen Liebe nicht aus eigener Kraft
voll zu entsprechen. Er muß hoffen, daß Gott ihm die Fähigkeit
schenken wird, seine Liebe zu erwidern und den Geboten der Liebe
entsprechend zu handeln. Die Hoffnung ist die vertrauensvolle
Erwartung des göttlichen Segens und der beseligenden Gottesschau;
sie ist auch mit der Befürchtung verbunden, gegen die Liebe Gottes
zu verstoßen und sich strafbar zu machen". Das bekommt gerade
bezüglich der Sonntagspflicht eine besondere Aktualität. Jene,
welche die Erfüllung der Sonntagspflicht schon lange vernachlässigt
haben, brauchen keineswegs zu verzagen oder gar zu verzweifeln.
In der Verzweiflung hört der Mensch bekanntlich auf, "von Gott
sein persönliches Heil, die Gnadenhilfe, um zum Heil zu gelangen,
oder die Vergebung seiner Sünden zu erhoffen. Er widersetzt sich
damit der Güte Gottes, seiner Gerechtigkeit - denn der Herr bleibt
seinen Verheissungen treu - und seiner Barmherzigkeit".
Zur Erfüllung der Sonntagspflicht sind alle katholischen Gläubigen
streng angehalten. Das Gebot zur Teilnahme an der Messfeier bindet
auch jene, die wegen einer schweren Sünde oder aufgrund eines
anderen Hindernisses nicht zur heiligen Kommunion gehen dürfen.
So wird ganz besonders deutlich, dass alle, die an der Eucharistiefeier
teilnehmen und daran teilzunehmen verpflichtet sind, eine Gemeinschaft
der Hoffnung auf das Erbarmen Gottes bilden. Sie teilen miteinander
die gemeinsame Hoffnung auf Vergebung und Verzeihung der Schuld.
Sie lassen sich aufbauen in der Hoffnung, dass durch die gemeinschaftliche
Feier des Messopfers gerade auch für jene Gnade und Segen zu fliessen
beginnt, die noch der Versöhnung mit Gott bedürfen. Der schwere
Sünder gehört, auch wenn er nicht zur heiligen Kommunion gehen
darf, in die Gottesdienstfamilie der Kirche. Er erfüllt seine
Sonntagspflicht als einer, der auf Vergebung hofft und diese bei
nächster Gelegenheit in einer gründlichen und aufrichtigen Beichte
auch geschenkt erhält. Der mit Gott Versöhnte, der den Leib des
Herrn empfängt, tut es stets in der Hoffnung, an Heiligkeit und
Vollkommenheit noch zuzunehmen und anderen zu grösserer Heiligung
verhelfen zu dürfen. Da die sonntägliche Eucharistiefeier eine
wirksame Hoffnungsgrundlage für das ganze christliche Leben darstellt,
sind wir streng verpflichtet, an ihr teilzunehmen. Wer an Sonn-
und Festtagen die heilige Messe mitfeiert, darf in der berechtigten
Hoffnung leben, dass er aus dem christlichen Leben nie herausfällt
oder, wenn er herausgefallen sein sollte, wieder in dieses zurückfindet.
Nur gewichtige Gründe entschuldigen somit von der Erfüllung der
Sonntagspflicht. Es geht dabei gerade nicht um die Erfüllung eines
Bedürfnisses, wie man heute nicht selten zu hören bekommt. Es
geht vielmehr um die Erfüllung einer Aufgabe, die aus der Gabe
Gottes selber erwächst. Wenn jemand sagt: "Ich gehe nur in die
Kirche, wenn ich das Bedürfnis dazu habe", dann hat er gerade
nichts verstanden von dem, was die heilige Messe ist und wozu
sie dient. Wer so spricht, bezeichnet sich eigentlich selber als
hoffnungslosen Fall - eben als einen, dem die Hoffnung fehlt,
dass Gott wirksam in sein Leben eingreift, auch wenn und gerade
wenn man sich schwach fühlt.
3. Die Erfüllung der Sonntagspflicht als Akt der Liebe Zu Unrecht
ist das Wort "Pflicht" seit geraumer Zeit verpönt.
Es löst in manchen sogar Abneigung und Unwillen aus, so als stünde
Pflichterfüllung in einem Gegensatz zu Freiheit, Selbstbestimmung
oder Selbstverwirklichung. Richtig verstanden aber ist Pflichterfüllung
nichts anderes als bewusste Wahrnehmung von Verantwortung, nichts
anderes als ein entschiedenes Ja zu einer Aufgabe, die wir in
Freiheit annehmen. Sie ist, sofern immer sie sich auf die Wahrheit
und Gerechtigkeit stützen kann, sogar ein Akt der Liebe. Die Liebe
zu Gott besteht nicht in einem vagen Gefühl, sondern wesentlich
darin, dass wir seine Gebote halten. "Die Gebote der Kirche stehen
im Dienst eines sittlichen Lebens, das mit dem liturgischen Leben
verbunden ist und sich von ihm nährt. Der verpflichtende Charakter
dieser von den Hirten der Kirche erlassenen positiven Gesetze
will den Gläubigen das unerlässliche Minimum an Gebetsgeist und
an sittlichem Streben, im Wachstum der Liebe zu Gott und zum Nächsten
sichern". "Im Glauben an die Liebe Gottes liegt die Aufforderung
und die Pflicht, die göttliche Liebe aufrichtig zu erwidern".
Wenn wir also an Sonn- und Feiertagen zur heiligen Messe in die
Kirche kommen, dann setzen wir einen öffentlichen Akt der Liebe
zu Gott und zu unseren Mitmenschen. Wir bekennen uns sichtbar
als Christen, die sich zum Gottesdienst zusammenfinden und kirchliche
Gemeinschaft bilden. Wir bekennen damit unübersehbar, dass wir
uns von Gottes Liebe beschenken lassen, um selber wieder Liebe
schenken zu können: durch gute Worte und gute Werke, durch gute
Haltung und gutes Verhalten.
Ein heiliger Kirchenlehrer sagte einmal: "Du kannst daheim nicht
beten wie in der Kirche, wo eine grosse Anzahl da ist und wo wie
aus einem Herzen zu Gott gerufen wird. Hier ist mehr: die Einheit
der Gesinnungen, der Einklang der Seelen, das Band der Liebe,
die Gebete der Priester". Wir müssen freilich das Unsrige dazu
tun, dass es wieder diese grosse Anzahl werde. Dazu braucht es
vor allem das glaubwürdige Leben derer, die treu ihre Sonntagspflicht
erfüllen. In einer zunehmend verweltlichten Umgebung muss als
auffallendes Gütezeichen der pflichtbewussten Christen wieder
das aufscheinen, was uns von der Urkirche berichtet wird: "Die
Gemeinde der Gläubigen war ein Herz und eine Seele". Sie müsste
auch heute eine Gemeinschaft der Liebe sein, um Randständige und
Aussenstehende besser überzeugen zu können. Dass wir hinter diesem
hohen Anspruch, als Gläubige ein Herz und eine Seele zu sein,
stets zurückbleiben, darf uns aber nicht entmutigen. Der Vorwurf
"Ihr Kirchgänger seid auch nicht besser als die anderen" ist zwar
eine nicht geringe Demütigung für jene, welche die Sonntagspflicht
erfüllen, aber oft nicht im Geiste der Liebe leben. Dieser Vorwurf
darf uns aber nicht abhalten, besser zu werden und für jene einladender
zu wirken, die draussen bleiben - vor der Kirche. Wir gehen trotz
allen Mangels an Liebe und trotz unserer persönlichen Unvollkommenheiten
hinein - in die Kirche - und erfüllen wenigstens mit gutem Willen
unsere heilige Pflicht. Die Erfüllung der Sonntagspflicht ist
und bleibt für uns, auch wenn wir unsere Schwächen und Fehler
haben und sie im Schuldbekenntnis eingestehen, ein Akt der Liebe
gegenüber Gott und den Mitmenschen. Wir sehen darin bei aller
Selbstanklage eine heilige Aufgabe, die wir beherzt und verantwortungsbewusst
wahrnehmen wollen. Schon im Hebräerbrief ist die Mahnung zu hören:
"Lasst uns nicht unseren Zusammenkünften fernbleiben, wie es einigen
zur Gewohnheit geworden ist, sondern ermuntert einander, und das
um so mehr, als ihr seht, dass der Tag naht". Mit gegenseitigen
Vorwürfen werden wir ohnehin nichts bewirken. Mit gegenseitiger
Ermunterung aber können wir einander helfen. Wenn wir uns bekehren
- immer wieder bekehren - und uns in der heiligen Beichte die
Versöhnung schenken lassen, wird es gewiss gelingen.
"Die Teilnahme an der gemeinsamen sonntäglichen Eucharistiefeier
bezeugt die Zugehörigkeit und Treue zu Christus und seiner Kirche.
Die Gläubigen bestätigen damit ihre Gemeinschaft im Glauben und
in der Liebe. Sie bezeugen gemeinsam die Heiligkeit Gottes und
ihre Hoffnung auf das Heil. Sie bestärken einander unter der Leitung
des Heiligen Geistes". Diese Solidarität im Glauben, in der Hoffnung
und in der Liebe tut not in einer Gesellschaft, die zunehmend
entchristlicht und verweltlicht wird. Sie gewinnt ihren sichtbaren
Ausdruck besonders in der Feier der heiligen Messe und somit in
der getreuen Erfüllung der Sonntagspflicht. Die Kraft dazu müssen
wir erbitten. Wir müssen uns beständig der Gnade Gottes öffnen,
die in unseren Herzen und in unserem Handeln wirksam wird. Dabei
vertrauen wir insbesondere auf die mütterliche Fürsprache Mariens
und auf die Hilfe unserer heiligen Schutzengel. Gott schenke uns
allen seinen Segen und sein Heil.
Amen.
Schellenberg, 25. Januar 2002
Wolfgang Haas Erzbischof von Vaduz
|