Die Errichtung des Erzbistums Vaduz
Von Markus Walser, Generalvikar des Erzbistums Vaduz
Vor bald zehn Jahren, am 2. Dezember 1997 wurde das Erzbistum Vaduz von Papst Johannes Paul II. errichtet. Verschiedene Presseerzeugnisse und das Schweizer Fernsehen haben schon zum diesjährigen Staatsfeiertag – ein paar Monate verfrüht – darüber berichtet. Markus Rohner und mit ihm einige Schweizer Zeitungen, die seinen Artikel kauften oder abschrieben, fanden es sogar der Mühe wert, die Dauer meiner Ferien zu veröffentlichen. Aber ehrlich gesagt: Für so wichtig hätte ich meine Ferien nie gehalten. Offensichtlich interessiert das die Leute oder wenigstens einige Journalisten. So beschränke ich mich auch hier auf ein paar eher persönliche Gedanken und Erlebnisse.
Als das Erzbistum Vaduz von Papst Johannes Paul II. errichtet wurde, war ich Pfarrer in Untervaz im Kanton Graubünden. Geboren bin ich in Feldkirch, aufgewachsen jedoch in Zürich und Zürcher Bürger geworden. Nie habe ich damals daran gedacht, einmal in Liechtenstein als Priester tätig zu sein. Wenn es nach mir gegangen wäre, wäre ich nach meiner Promotion in München geblieben, wo ich neben dem Studium fünf Jahre als Kaplan tätig war und wo es mir – ich wohnte damals im Stadtzentrum am Viktualienmarkt – sehr gut gefiel. Doch war es der Wunsch meines Bischofs, in das Bistum Chur zurückzukehren und neben der Pfarrseelsorge das, was ich in München gelernt habe, als Dozent an der Theologischen Hochschule in Chur und als Richter am kirchlichen Gericht einzusetzen.
Der neu ernannte Vaduzer Erzbischof Wolfgang Haas fragte mich, ob ich am neuen kirchlichen Gericht in Vaduz die Aufgabe des Gerichtsvikars (Offizials) übernehmen würde, was ich annahm; denn dies wäre neben meiner Tätigkeit als Pfarrer von Untervaz durchaus möglich gewesen. Erst über ein Jahr später, als ein ursprünglich als Generalvikar vorgesehener Liechtensteiner Priester dieses Amt nicht annahm, wurde ich am 24. Januar 2000 zum Generalvikar ernannt.
Bei einigen Leuten stiess das auf Ablehnung, was sich wohl auch darin ausdrückte, dass das Gesuch um eine Aufenthaltsbewilligung abgelehnt wurde, obwohl damals in der Verordnung dieselbe für Seelsorger ausdrücklich vorgesehen war. In einem Leserbrief meinte der betreffende Schreiber, man sollte mich, wie früher einmal einen Landesverweser, mit Heugabeln aus dem Lande treiben. So machte ich erste Erfahrungen mit der Rechtsstaatlichkeit Liechtensteins. Nach einem Jahr habe ich dann doch noch eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Wenig später suchte ich einmal nach einer ökumenischen Veranstaltung das Gespräch mit zwei Exponenten des Vereins für eine Offene Kirche, das eher eine halbstündige Schimpftirade wurde, bei der ich kaum zu Wort kam, als ein konstruktiver Dialog, den ich eigentlich suchte. Von anderen hingegen wurde ich offen und freundlich aufgenommen, vor allem nachdem geklärt war, dass ich weder ein „roter“ noch ein „schwarzer“ Walser bin. Meine Vorfahren kamen wohl zur gleichen Zeit in Rheintal wie die heutigen „Liechtensteiner Walser“ – damals gab es ja noch kein Liechtenstein im heutigen Sinn –, sind aber nachweislich seit etwa 400 Jahren in Altenstadt (Feldkirch) ansässig.
In Liechtenstein ist vor zehn Jahren Wirklichkeit geworden, was Kanonikus Tschuor in einem Artikel im „In Christo“ im Jahr 1982 als Vision entwickelt hat, nachdem das Landesvikariat zu einem einfachen Dekanat im Bistum Chur „zurückgestuft“ wurde, was damals nicht wenige Liechtensteiner etwas kränkte und auch für eine Intervention der Regierung bei Bischof Johannes Vonderach sorgte. Doch lassen wir Kanonikus Tschuor mit seinen eigenen Worten sprechen, die auch nach 25 Jahren und gerade nach der Errichtung einer eigenen Diözese in Liechtenstein zum Nachdenken anregen:
„Ich wage die Behauptung: ein liechtensteinisches Bistum könnte direkt ein Modellbistum werden. […] Ein Bischof hier müsste ein europäischer Helder Camara sein. Sie haben sicher schon von ihm gehört: ein Bischof, der mit seiner ganzen Persönlichkeit und Rednergabe, unter Einsatz seines Lebens für Gerechtigkeit und Liebe sich einsetzt. Mit allen Mitteln sucht er die Armut seiner Diözesanen zu mildern. Der liechtensteinische Helder-Camara-Bischof müsste nicht gegen finanzielle Not kämpfen, sondern gegen die religiöse Not seines Bistums. In jedem Dorf ist diese Armut zu beobachten. Man bemerkt sie keineswegs nur am immer kleiner werdenden Prozentsatz der Teilnehmer an sonntäglichen Gottesdiensten, sondern, ebenso bedrückend, an der geistigen religiösen Verfassung der Schulneulinge; selbstverständlich nicht aller Kinder, aber vieler. Diese sind ein beredtes Zeugnis für die religiöse Armut ihrer Familie. Es wäre für einen Bischof eine grosse, aber gesegnete Arbeit, gegen diese religiöse Versteppung anzukämpfen, mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln, dem hohenpriesterlichen Gebet und dem doch immerhin einflussreichen, bischöflichen, aufmunternden, wegweisenden Wort.
Ein Bischof, im Lande wohnend, könnte sich ganz anders, als es einem Bischof mit einem grossen Bistum überhaupt möglich ist, einsetzen für einen tiefgründigen Religionsunterricht. Seine Nähe zu allen Schulen des Landes erlaubte es ihm gerade auch hier «Episcopus», wie es das griechische Wort besagt: Aufseher, Wächter, Hüter, Leiter, Beschützer, Hort zu sein. Sein wegweisendes bischöfliches Wort wäre gerade für die Laienkatecheten/innen ausserordentlich wichtig. Einem einheimischen Bischof wäre es viel eher möglich, darauf zu achten, dass nur solche Laien für die Erteilung von Religionsunterricht die Erlaubnis bekommen, deren Leben und Charakter übereinstimmt mit dem Glauben, den sie verkünden sollen und die nicht um des Honorars willen, sondern gedrängt durch ihren Glauben und ihre Liebe zur Kirche dieser Aufgabe sich stellen. Auch dies würde m.E. für einen eigenen Bischof im Lande sprechen, weil damit die Hoffnung für einen grösseren geistlichen Nachwuchs wachsen würde. Für einen eventuellen Überschuss an Berufungen wären die Orden und die Entwicklungsländer noch so dankbare Abnehmer.“ (In Christo 21/1982 1-2, der vollständige Text des Artikels von Kanonikus Tschuor ist einsehbar auf unserer Homepage: www.erzbistum-vaduz.li).
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