Stellungnahme seitens des Erzbistums Vaduz zu einem Pressebericht betreffend
die Frage islamischer Friedhöfe im Fürstentum Liechtenstein
Im “Liechtensteiner Volksblatt” vom 23. Oktober 2007 wird berichtet, dass sich die von der Regierung eingesetzte Arbeitsgruppe zur Integration von Muslimen dafür aussprach, “islamische Grabfelder an die bestehenden Gemeindefriedhöfe anzugliedern”. Im Zeitungsartikel wird angeführt, dadurch solle “dem Integrationsgedanken Rechnung” getragen werden.
Es scheint uns jedoch wichtig, dass auch die Gründe Erwähnung finden und in Betracht gezogen werden, welche u.a. im Bundesland Vorarlberg zur Entscheidung führten, einen (neuen) islamischen Friedhof unabhängig von den bestehenden Friedhöfen zu errichten. Man hat sich ja dort mit der Entscheidung keinesfalls leicht getan und einen Weg gesucht und unseres Erachtens auch gefunden, der den Interessen der christlichen Bevölkerungsmehrheit ebenso Rechnung trägt wie den Anliegen der Einwohner islamischen Bekenntnisses. Denn bei einer solchen Entscheidung darf das Anliegen einer gesellschaftlichen Integration nicht auf Kosten der Identität der Glaubensüberzeugungen der islamischen Einwohner wie andererseits auch der christlichen Bevölkerungsmehrheit umgesetzt werden, mit anderen Worten: auch hier sind Staat und Religion möglichst zu entflechten. Insofern scheint die Ausgangslage im Fürstentum Liechtenstein durchaus mit derjenigen im Bundesland Vorarlberg vergleichbar. Die Grundlagen für die Entscheidung im Bundesland Vorarlberg seien im folgenden kurz erwähnt:
1) Mit dem islamischen Glauben ist es – im Gegensatz zur christlichen Praxis – nicht vereinbar, die Gräber nach einer bestimmten Frist wieder zur räumen und neuen Verstorbenen zur Verfügung zu stellen, was bei bestehenden islamischen Friedhöfen in Deutschland dazu führte, dass sie bereits deutlich ausgelastet sind [Quelle: Wikipedia, Türkischer Friedhof Berlin, http://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%BCrkischer_Friedhof_Berlin , 04.11.2007]. “Für Muslime ist die Grabesruhe bis zum jüngsten Tag wichtig” [Quelle:
http://www.lieberbruderali.com/2007/10/07/muslimischer-friedhof-in-luzern/ , 04.11.2007].
2) Nach den islamischen Regeln ist es nicht oder nur eingeschränkt möglich, Muslime auf einem christlichen Friedhof zu bestatten, da Verstorbene nicht unter Nichtmuslimen oder an Stätten mit Statuen oder schmiedeeisernen Ornamenten bestattet werden dürfen.
[Quelle: Städtische Friedhöfe in Kiel, Islamischer Friedhof,
http://www.kiel.de/Aemter_61_bis_92/67/Friedhoefe/Friedhoefe/islamischer_friedhof.htm , 04.11.2007]
3) Wenn ein Muslim stirbt, ist eine rituelle Waschung in einem speziellen Raum vorgesehen. Die Muslime bestatten ihre Toten in Leichentüchern und nicht wie auf christlichen Friedhöfen üblich in einem Sarg. Eine Kremation ist nicht vorgesehen.
Im Respekt vor diesen Grundsätzen des Umgangs der Muslime mit ihren Verstorbenen ergaben sich die entscheidenden Argumente für einen zentralen Friedhof für islamische Verstorbene im Bundesland Vorarlberg, die auch für das Fürstentum Liechtenstein ausschlaggebend sein müssten:
1) Da sich die bestehenden Friedhöfe in den Gemeinden Liechtensteins – ähnlich wie die meisten Friedhöfe im Bundesland Vorarlberg – im Zentrum der Gemeinden und in der unmittelbaren Umgebung der katholischen Pfarrkirchen befinden und auch eine entsprechende Zweckwidmung als christliche Friedhöfe aufweisen, ist – auch im Sinne der Achtung bzw. einer “Integration” der christlichen Bevölkerungsmehrheit – eine Respektierung dieser Zweckwidmung geboten.
2) Eine Erweiterung der bestehenden Friedhöfe um neue, bisher unbenutzte Grabfelder (nicht Urnennischen) ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten in den meisten Fällen nicht ohne weiteres möglich. Auf bestehenden Grabfeldern, in denen bereits die Leichname von Christen bestattet sind, ist ein islamisches Grabfeld nach der Überzeugung der Muslime nicht möglich und würde wohl aufgrund des Exklusivitätsanspruchs für die islamischen Verstorbenen bei nicht wenigen Christen auf berechtigtes Unverständnis stossen.
3) Selbst wenn sich eine geeignete Erweiterungsmöglichkeit findet, ist in Betracht zu ziehen und unseres Erachtens auch zu respektieren, dass den Muslimen die Grabesruhe bis zum jüngsten Tag sehr wichtig ist. Konkret bedeutet dies, dass eine mehrfache Nutzung des gleichen Grabes bzw. ein Ablauf der Grabesruhe nach islamischer Überzeugung in der Regel nicht statthaft ist. Das wiederum bringt mitunter jeden Friedhof im Zentrum der Dörfer in absehbarer Zeit an Kapazitätsgrenzen.
4) Dabei ist insbesondere noch zu berücksichtigen, dass – gewiss aus gutem Grund – bisher im deutschen Sprachraum islamische Friedhöfe als Grabfelder nur an große städtische Friedhöfe (wie etwa in Kiel oder Luzern) angegliedert wurden, die nicht im Zusammenhang mit Kultgebäuden bestimmter Religionsgemeinschaften stehen, nicht jedoch an kommunale Friedhöfe in direktem räumlichem Zusammenhang mit christlichen Kirchen. Es geht hier nicht um mangelnden Willen zur Integration, sondern um die Achtung der je eigenen Überzeugungen und Bräuche – auch die der Christen –, die ohne Abstriche an der je eigenen religiösen Identität mit einem Projekt islamischer Grabfelder im Zusammenhang mit den im Fürstentum Liechtenstein bestehenden Friedhöfen christlicher Prägung kaum harmonisiert werden können. Im säkularen Rechtsstaat verbietet sich somit eine Vermischung von gesellschaftlichen Integrationsbemühungen mit einer staatlichen Harmonisierung religiöser Identitäten.
Mit der Gewährleistung eines eigenen islamischen Friedhofs können also die Glaubensüberzeugungen der islamischen Einwohner Liechtensteins weit besser respektiert und berücksichtigt werden, als dies mit einer Angliederung an die bestehenden Friedhöfe der Fall wäre. Insbesondere könnten in eine solche Anlage auch die erforderlichen Gebäulichkeiten für die rituelle Waschung integriert werden. Aus den erwähnten Gründen sprechen wir uns katholischerseits im Bedarfsfalle für einen eigenständigen islamischen Friedhof im Fürstentum Liechtenstein aus, wie dies im Bundesland Vorarlberg geschehen ist.
Vaduz, 05. November 2007
Generalvikar Prälat Dr. Markus Walser