ENTFLECHTUNG VON STAAT UND KIRCHE:

EINIGE VORFRAGEN DES ERZBISTUMS VADUZ ZUM POSITIONSPAPIER

DER GEMEINDEN DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN

vom 28. Dezember 2007


 

An den Bürgermeister von Vaduz

An die Gemeindevorsteher

im Fürstentum Liechtenstein

 

 

9488 Schellenberg, 28. Dezember 2007

EB Prot. Nr. 79/2007

 

 

Einige Vorfragen betreffend das Schreiben der Konferenz der Gemeindevorsteher des Fürstentums Liechtenstein vom 18. Dezember 2007 samt Positionspapier

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister

Sehr geehrter Herr Gemeindevorsteher

 

Für Ihr Schreiben vom 18. Dezember 2007 und die Übersendung des ohne unsere Vorkenntnis verfassten Positionspapiers der Gemeinden Liechtensteins ["Neuordnung des Verhältnisses der Gemeinden zur römisch-katholischen (Orts)-Kirche"] danke ich Ihnen bestens. Bei der Lektüre dieses Positionspapiers, das gewiss einige beachtenswerte Elemente auf dem Weg zu einer Entflechtung von politischen Gemeinden und katholischen Pfarreien im Fürstentum Liechtenstein enthält, haben sich einige Vorfragen ergeben, die ich Ihnen gerne zu einer klärenden Stellungnahme unterbreite, bevor ich gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt näherhin auf die zwölf Punkte des Positionspapiers eingehen kann. Ich will hierbei auch nicht verschweigen, dass ich es für sachgerecht und politisch korrekt erachtet hätte, wenn seitens der Gemeinden der Gang an die Öffentlichkeit erst nach einer grundsätzlichen Aussprache mit Vertretern unserer katholischen Kirche gewählt worden wäre. Dann hätten sich die nachfolgenden Vorfragen vielleicht auch in diesem Zusammenhang klären lassen. Da nun das Positionspapier und seine Inhalte bereits veröffentlicht und in den Landeszeitungen auch interpretiert wurden, hier nun die nötigen Vorfragen:

1. Vorfrage: Öffentlichkeit der Diskussion und Transparenz der Meinungsfindung bzw. Meinungsbildung

In welcher Öffentlichkeit sollen die Fragen der Entflechtung von Staat und Kirche, konkret von Gemeinden und Pfarreien, diskutiert werden? Es ist nämlich einerseits festzustellen, dass eine Landeszeitung in ihrer Ausgabe vom 15. Dezember 2007 die Öffentlichkeit über den Inhalt des Positionspapiers der Gemeinden informierte, also einige Tage bevor wir davon seitens der Gemeinden (Vorsteherkonferenz) in Kenntnis gesetzt wurden. Andererseits ist aus den meisten öffentlichen Protokollen der Gemeinderatssitzungen, in denen über das Positionspapier befunden wurde, wohl aus der Erwähnung von Herrn Dr. Herbert Wille als Gast der betreffenden Gemeinderatssitzung zu erschliessen, dass das Verhältnis von Staat und Kirche bzw. das Positionspapier ein dortiges Traktandum war; das Thema selbst wurde aber bei der Mehrzahl der Gemeinden nicht in das öffentliche Protokoll aufgenommen. Gibt es der Öffentlichkeit bzw. den Gemeindeeinwohnern etwas zu verbergen oder vorzuenthalten? Ist das Verhältnis von Staat und Kirche nicht eine Angelegenheit von besonderem öffentlichen Interesse, so dass über die Meinungsfindung bzw. Meinungsbildung der politisch dafür zuständigen Instanzen in dieser Angelegenheit die Einwohner der Gemeinden transparent und öffentlich informiert werden müssen?

2. Vorfrage: Verhältnis des Positionspapiers zur Landesverfassung, insbesondere zu deren Art. 38

In welchem Verhältnis steht das Positionspapier zur Verfassung des Fürstentums Liechtenstein, insbesondere zu Art. 38, 1. Satz, derselben: "Das Eigentum und alle anderen Vermögensrechte der Religionsgesellschaften und religiösen Vereine an ihren für Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und sonstigen Vermögenheiten sind gewährleistet." ?

3. Vorfrage: Kapitalisierung der Baulast der Gemeinden gemäss dem Gesetz vom 12. Februar 1868

In welcher Weise werden die im verfassungsrechtlich geschützten "Gesetz vom 12. Februar 1868 über die Regelung der Baukonkurrenzpflicht bei vorkommenden Kirchen- und Pfrundbaulichkeiten" aufgeführten Lasten der Gemeinden berücksichtigt bzw. kapitalisiert?

4. Vorfrage: Schuldner für Forderungen der Gemeinden

Wen betrachten die Gemeinden als Schuldner für allfällige an die Gemeinden zu leistende Entschädigungszahlungen, also für die "Forderungen" der Gemeinden, welche nach Einschätzung eines Frontartikels in einer der liechtensteinischen Tageszeitungen "der Kirche vermutlich teuer zu stehen kommen werden"?

5. Vorfrage: Friedhofswesen und Bürgergenossenschaften

Das Positionspapier bezeichnet das Friedhofswesen als zum "kommunalen Aufgabenbereich" gehörend und insofern als "eine alleinige Angelegenheit der Gemeinde". Wie kann es auf diesem Hintergrund dazu kommen, dass die Gemeinden Mauren und Triesen in jüngster Zeit die Friedhöfe bei den Pfarrkirchen an die Bürgergenossenschaften veräusserten?

6. Vorfrage: Patronate S.D. des Landesfürsten

S.D. Fürst Hans-Adam II. hat 1999 auf die Ausübung seiner Präsentationsrechte in mehreren davon betroffenen Pfarreien des Fürstentums Liechtenstein verzichtet. Davon unberührt bleiben jedoch die Patronatsrechte und Patronatspflichten. In welchem Verhältnisse bzw. in welcher Relevanz stehen die fürstlichen Patronate zu den "zwölf Geboten" des Positionspapiers?

 

 

Nachdem über die Landeszeitungen die Öffentlichkeit bereits vom erwähnten Positionspapier und von möglichen Interpretationsweisen Kenntnis erlangte, scheint es richtig und wichtig, die Öffentlichkeit umfänglich und transparent zu informieren. Aus diesem Grund ist dieser Brief auch auf unserer Homepage einsehbar.

 

Im voraus danke ich Ihnen bestens für die Klärung der obigen Vorfragen und verbleibe mit den besten Segenswünschen für das Jahr 2008 sowie mit freundlichen Grüssen

 

 

+ Wolfgang Haas

Erzbischof von Vaduz

 

 

Orientierungskopien an:

S.D. Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein

S.D. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein

Regierung des Fürstentums Liechtenstein, z.Hd. des Regierungschefs

 

 


 

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