Sachkenntnis und Präzision sind gefragt: eine Klarstellung zum Artikel "Erzbischof sieht Klärungsbedarf" im "Liechtensteiner Vaterland" vom 5. Januar 2008
Eine sachgerechte Entflechtung von Staat und Kirche kann nur dann Erfolg haben, wenn das Thema mit der notwendigen Sachkenntnis und Objektivität angegangen wird. Diesbezüglich ist nur schon eine Klarstellung zum Frontartikel des "Liechtensteiner Vaterland" vom 5. Januar 2008 erforderlich. In diesem Artikel wird das in den Vorfragen von Erzbischof Wolfgang Haas ausdrücklich und namentlich erwähnte "Gesetz vom 12. Februar 1868 über die Regelung der Baukonkurrenzpflicht bei vorkommenden Kirchen- und Pfrundbaulichkeiten" offenbar mit dem "Gesetz vom 14. Juli 1870 über die Verwaltung des Kirchengutes in den Pfarrgemeinden" verwechselt, welches jedoch im Schreiben des Erzbischofs keine Erwähnung findet. Das Gesetz von 1868, das unter der Garantie von Art. 38 der Landesverfassung steht, regelt im wesentlichen die Baulast für die katholischen Kirchen- und Pfrundgebäude (Pfarrhäuser und Kaplaneien), d.h. die Pflicht, diese zu erhalten und zu unterhalten.
Es fällt auch auf, dass meist nicht sachgerecht differenziert wird zwischen dem Patronat als solchem und dem mit einem Patronat oder mit einem anderen Rechtstitel verbundenen Präsentationsrecht bzw. Wahlrecht betreffend die Ortsgeistlichkeit.
Es stellt sich im weiteren die Frage, wie der Verfasser des genannten Frontartikels zur Überzeugung gelangt, dass die katholische Kirche (Erzbistum oder Pfarreien) die Kirchgebäude und Pfarrhäuser bzw. Kaplaneien, die im grundbücherlichen Eigentum der Gemeinden stehen, letzteren quasi für "viel Geld" abzukaufen hat. In diesem Zusammenhang wäre ohnehin noch die Frage nach der rechtlichen Korrektheit mancher Grundbucheintragungen zu klären.
Bei genauer Durchsicht des Artikels finden sich zudem noch weitere Ungereimtheiten und Fehler, auf die hier wegen der gebotenen Kürze nicht eingegangen werden kann. Wenn diese Klarstellung im Sinne eines Zwischenrufs dazu dient, Medien und politisch Verantwortliche zu einem wirklich transparenten, ehrlichen und sachgerechten Umgang mit der Frage der künftigen Ausgestaltung des Verhältnisses von politischer Gemeinde und römisch-katholischer Pfarrei im Fürstentum Liechtenstein bzw. im Erzbistum Vaduz anzuregen, darf man im Hinblick auf die angestrebte Entflechtung von Staat und Kirche gewiss zuversichtlich sein.
Markus Walser, Generalvikar