Stellungnahme seitens des Erzbistums Vaduz zur "Pressemitteilung der Konferenz der Gemeindevorsteher des Fürstentums Liechtenstein betreffend Neuordnung des Verhältnisses der Gemeinden zur römisch-katholischen (Orts-)Kirche. 28. Februar 2008"
(03. März 2008)
Von einem Redaktor einer liechtensteinischen Landeszeitung wurde uns heute die "Pressemitteilung der Vorsteherkonferenz betreffend Neuordnung des Verhältnisses der Gemeinden zur römisch-katholischen (Orts-)Kirche" zugestellt. Sie trägt das Datum vom 28. Februar 2008. Von Seiten der Gemeinden oder der Vorsteherkonferenz haben wir bisher keine entsprechende Mitteilung erhalten.
Wir begrüssen es, dass mit der Pressemitteilung der Vorsteherkonferenz auch das Positionspapier der Gemeinden Liechtensteins vom 15. November 2007 öffentlich zugänglich gemacht wird, über das bisher nur auszugsweise in den Landeszeitungen berichtet wurde. Somit kann, wie es wünschenswert ist, die Diskussion in der Öffentlichkeit nun mit konkreten Unterlagen weitergeführt werden.
Gleichzeitig ist zu bedauern, dass die Gemeindevorsteher sich offenbar dieser Diskussion – wenigstens vorläufig – nicht mehr stellen wollen, indem sie nun die Angelegenheit dem Land bzw. der Regierung zuschieben und den Beginn konkreter Gespräche zur Entflechtung von Staat und Kirche auf der Ebene von Gemeinde und Pfarrei davon abhängig machen, dass das Ergebnis eines noch nicht einmal begonnenen Vernehmlassungsverfahrens der Regierung vorliegt. So gesehen scheint seitens der Gemeinden vorderhand kaum der erforderliche politische Wille erkennbar zu sein, die Frage einer Entflechtung von Gemeinde und römisch-katholischer Pfarrei sachgerecht und zielführend anzugehen.
Von kirchlicher Seite her möchten wir das Anliegen einer sachgerechten Entflechtung von Staat und Kirche in transparenter und offener Weise weiterverfolgen, weil wir überzeugt sind, dass dies in einer immer pluralistischeren Gesellschaft notwendig ist. Zudem soll es möglichst zu einem Zeitpunkt geschehen, in dem alle Beteiligten frei ihre diesbezüglichen Positionen äussern und vertreten können, d.h. bevor äussere Einwirkungen zu Gesetzesänderungen zwingen. Deshalb veröffentlichen wir mit dieser Stellungnahme auch unser Memorandum vom 14. Januar 2008, das seitens des Erzbistums Vaduz aufzeigt, wie eine güterrechtliche Entflechtung von Gemeinde und Pfarrei in einfacher Weise stattfinden sollte. Fürstenhaus, Landtag und Regierung sind bereits in Kenntnis dieses Textes, der nunmehr auch öffentlich auf unserer Homepage www.erzbistum-vaduz.li zugänglich ist.