Trauungen auf Burg Gutenberg
Am vergangenen Samstag wurden einige Aussagen von mir zu Trauungen auf Burg Gutenberg in Balzers in den Landeszeitungen abgedruckt. Während das Liechtensteiner Vaterland den Text in der vereinbarten Weise veröffentlicht hat, hat das Liechtensteiner Volksblatt nachträglich Änderungen vorgenommen, die meine Äusserungen aus dem Zusammenhang rissen und teilweise verfälschten. Den ursprünglichen Text kann man wie diesen Leserbrief auf der Homepage des Erzbistums Vaduz nachlesen (www.erzbistum-vaduz.li).
Die "Kapelle" auf Burg Gutenberg wurde nach jetzigem Kenntnisstand von den früheren Besitzern nie als Kapelle im Sinne der katholischen Kirche verstanden, sondern als privater Andachtsraum eingerichtet. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass sie je vom Churer Bischof oder von einem von ihm beauftragten Priester eingeweiht wurde. Es wurden dort früher meines Wissens auch keine Messen gefeiert. Schon vor Beginn der Renovierungsarbeiten habe ich das Land Liechtenstein, in der damaligen Besprechung vertreten durch das Hochbauamt, auf die auf der ganzen Welt verbindlichen Vorgaben der katholischen Kirche für die Weihe einer Kapelle hingewiesen (vgl. CIC cann. 1223-1229). Bis heute ist nie ein Antrag des jetzigen Eigentümers der "Kapelle" an den Erzbischof von Vaduz eingereicht worden, diese einzusegnen. Damit verbunden wäre auch die Erklärung des Eigentümers gewesen, die damit verbundenen kirchlichen Verpflichtungen zu übernehmen.
Selbstverständlich dürfen Braut und Bräutigam das Schuhwerk nach Belieben wählen. Wenn ich mir auf den in den Landeszeitungen publizierten Fotos vom Tag der offenen Tür auf Burg Gutenberg vom vergangenen Samstag die Schuhe der Anwesenden anschaue, so stelle ich eine durchaus den Bodenverhältnissen angemessene Fussbekleidung fest, die sich aber deutlich von dem unterscheidet, was ich bisher an den (nicht wenigen) Trauungen sah, bei denen ich als Priester oder Gläubiger dabei war. Am vergangenen Samstagabend war ich auch auf der Burg. Beim Parkplatz im Tal waren meine Schuhe noch so, wie ich zu einer Hochzeit gehen würde; als ich oben ankam nicht mehr. Ein Teil des Wegs ist ein nicht befestigter Feldweg. Doch - kirchlich betrachtet - sind die Gedanken zum Schuhwerk nicht wirklich entscheidend.
Aus kirchlicher Sicht für Trauungen grundlegend ist die Frage, ob es sich um eine Kapelle im kirchlichen Sinn handelt. Die Antwort ist ein klares Nein, weil bisher der Eigentümer - im Wissen um die kirchlichen Voraussetzungen - keinen Antrag gestellt hat, die "Kapelle" als katholische Kapelle mit den damit verbundenen Verpflichtungen des Eigentümers zu benedizieren. Somit gelten für katholischen Hochzeiten auf Burg Gutenberg die gleichen Regeln wie für andere Hochzeiten ausserhalb katholischer Kirchen oder Kapellen: Grundsätzlich sind Ehen in der Pfarrkirche zu schliessen, mit Erlaubnis des Ortsordinarius oder des Pfarrers in einer anderen Kirche oder Kapelle. Der Ortsordinarius kann aus bestimmten Gründen erlauben, dass eine Ehe an einem anderen passenden Ort geschlossen wird (vgl. CIC can. 1118 ). Die Frage der Gültigkeit einer Ehe, die im Liechtensteiner Volksblatt angesprochen wurde, ist davon unabhängig und richtet sich nicht nach Wünschen oder Entscheiden des Erzbistums Vaduz, sondern nach den für die ganze katholische Kirche geltenden Regeln, die auch einem Erzbischof oder seinem Generalvikar vorgegeben sind.
Gerne benutze ich die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass kirchliche Trauungen frühzeitig, d.h. wenigstens ein halbes Jahr vor der geplanten Trauung, beim Pfarrer des Wohnorts der Braut oder des Wohnorts des Bräutigams angemeldet werden sollen. Anlaufstelle sind für katholische kirchliche Trauungen also weder das Land noch eine Gemeinde.
Dr. Markus Walser, Generalvikar des Erzbistums Vaduz