Stellungnahme seitens des Erzbistums Vaduz zum "Pilotprojekt zur Geschichte sexuellen Missbrauchs im Umfeld der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz seit Mitte des 20. Jahrhunderts"

 

  1. Das Erzbistum Vaduz gehört nicht zur Schweizer Bischofskonferenz und wurde weder eingeladen noch angefragt, sich an der Missbrauchsstudie der Schweizer Bischofskonferenz zu beteiligen. Es gab auch seitens der Auftraggeber oder Verfasser der Studie nie eine Anfrage um Akteneinsicht. 
  1. Im Bericht heisst es auf S. 31-32: "Zweitens ist die komplizierte Situation mit dem Erzbistum Vaduz anzumerken. Dessen Gründung und damit die Abspaltung des Fürstentums Liechtenstein nach jahrhundertelanger Zugehörigkeit zum Bistum Chur geschah ohne Konsultation der Weihbischöfe oder des als Erzbischof eingesetzten Wolfgang Haas durch den damaligen Papst Johannes Paul II. In diesem Zug wurde auch das vormalige Dekanat Liechtenstein per 1998 aufgelöst und dessen Akten an das Liechtensteinische Landesarchiv übergeben. Ein Teil der Archivbestände des Bistums Chur, welche sich auf das Fürstentum Liechtenstein bezogen, wurden dabei aus dem Archiv in Chur entfernt und nach Vaduz überführt, wobei bis heute unklar ist, welche Quellenbestände mitgenommen wurden. Klar ist, dass grosse Teile der Akten nicht mehr in Chur einsehbar sind. Diese Situation stellt Forschende vor ein spezielles Quellenproblem: Für einen Grossteil des Untersuchungszeitraums (1950–1997) gehörten die Gebiete des Fürstentum Liechtensteins zum Bistum Chur. Allerdings wurde die Quellenlage nachträglich so verändert, dass eine Erforschung sexuellen Missbrauchs in dieser Region des Bistums bedeutend erschwert und teilweise geradezu unmöglich ist.“ Dazu ist anzumerken: Wie in der Apostolischen Konstitution "Ad satius consulendum" zur Errichtung des Erzbistums Vaduz von Papst Johannes Paul II. angeordnet, wurden die Archivbestände, welche die zehn Pfarreien und kirchliche Institutionen im Fürstentum Liechtenstein betreffen, in das Archiv des Erzbistums Vaduz überführt. Es ist nicht bekannt, dass es in den Akten, die vom bischöflichen Archiv in Chur nach Vaduz überführt wurden, Hinweise auf Missbrauchstaten gibt. Alle Akten zu Strafsachen, die im sogenannten Geheimarchiv des Bistums Chur aufbewahrt wurden oder werden, sind auch dort verblieben. Es hat sich an der Quellenlage nichts verändert, lediglich der Aufbewahrungsort der Akten ist ein anderer. 
  1. Zum Lebenslauf des im Bericht „G.A.“ genannten Priesters (S. 87) ist zu ergänzen, dass dieser schon seit den 1980er-Jahren auf dem Gebiet des Fürstentums Liechtenstein kein Amt mehr innehatte und in der Schweiz im Ruhestand lebte. Das Erzbistum Vaduz wurde 1997 errichtet. Folglich war der Erzbischof von Vaduz für diesen Priester nicht zuständig oder verantwortlich.

Für das Erzbistum Vaduz

Dr. Markus Walser, Generalvikar