Das Erzbistum Vaduz übergibt mit Zustimmung der betroffenen Priester Kopien der Personalakten mit und bis Stichtag 1.12.1997 an das Bistum Chur
Im Jahr 2022 haben die Schweizer Bischofskonferenz und andere kirchliche Institutionen der Schweiz ein Forschungsvorhaben an die Universität Zürich in Auftrag gegeben, die sich mit der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Umfeld der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz seit Mitte des 20. Jahrhunderts befasst. In diesem Zusammenhang wurde, wie bereits öffentlich bekannt ist, auch ein Antrag auf Akteneinsicht an das Erzbistum Vaduz gestellt. Konkret geht es um die Einsichtnahme in jene Personalakten, die mit der Errichtung des Erzbistums im Jahr 1997 gemäss der Apostolischen Konstitution «Ad satius consulendum» Papst Johannes Pauls II. rechtmässig aus dem Bistum Chur übernommen wurden.
Auch wenn das Erzbistum Vaduz nicht der Schweizer Bischofskonferenz angehört und somit nicht Gegenstand des Forschungsprojektes ist, ist es dem Erzbistum wichtig, die Aufarbeitung im Rahmen der in Liechtenstein geltenden Gesetzeslage zu unterstützen. Aus diesem Grund hat der Apostolische Administrator rechtliche Abklärungen veranlasst, um zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine rechtskonforme Akteneinsicht durch ein ausländisches Institut zulässig ist. Diese Abklärungen haben ergeben, dass eine Einsichtnahme dann möglich ist, wenn die betroffenen Priester hierzu ihre Zustimmung erteilen.
Das Erzbistum Vaduz kann nunmehr mitteilen, dass sechs der insgesamt sieben noch lebenden Priester, die im Jahr 1997 vom Bistum Chur in das Erzbistum Vaduz wechselten, einer Einsichtnahme zugestimmt haben.
Die betreffenden Aktenbestände werden nun in Kopie an das Bistum Chur übermittelt, damit sie in weiterer Folge allenfalls in die Studie einfliessen können.
Vaduz, am 17. Februar 2026
