Hirtenbrief zur Fastenzeit 2002

Erfüllung der Sonntagspflicht

Hirtenbrief zur Fastenzeit 2002 von Msgr. Wolfgang Haas, Erzbischof von Vaduz

(Der Hirtenbrief ist am 1. Fastensonntag, 16./17. Februar 2002, in allen Gottesdiensten vorzulesen. Er kann auch auf zwei Fastensonntage verteilt vorgetragen werden. Zur Veröffent-lichung in der Presse ist er vom 18. Februar 2002 an freigegeben.)

Liebe Brüder und Schwestern im Herrn!

Der Völkerapostel Paulus mahnt diejenigen, die den Hirtendienst innehaben: „Gebt acht auf euch und auf die ganze Herde, in der euch der Heilige Geist zu Bischöfen bestellt hat, damit ihr als Hirten für die Kirche Gottes sorgt, die er sich durch das Blut seines eigenen Sohnes erworben hat“1. Wie immer richtet sich also auch mein diesjähriger Hirtenbrief zur Fastenzeit an alle, die meiner Hirtensorge anvertraut sind. Wenn ich das eigens betone, dann geschieht das deswegen, weil gerade jene dieses Hirtenwort hören sollten, die sich nicht hier in der Kirche befinden - jene Katholiken, die nicht oder nur selten an Sonn- und Feiertagen in die Kirche gehen. Dieses Hirtenschreiben handelt nämlich von der sogenannten Sonntagspflicht, also einem Kirchengebot, das bei uns von vielen vernachlässigt oder missachtet wird. Die Entheiligung des Sonntags schreitet leider in einem be-denklichen Ausmass fort. In gewissen Bereichen geht das Geschäftsleben weiter, als handle es sich beim Sonntag um einen gewöhnlichen Werktag. Dem Mammon opfern nicht wenige alles, auch das Schönste und Wichtigste. Der Geldmacherei verschreibt man sich selbst am heiligsten Tag der Woche - und das in einem Land, in dem man bei gewissen Gelegenheiten gerne betont: „Wir sind ein christliches, ein katholisches Land“. Eine solche Behauptung wird immer mehr zur heuchlerischen Lüge, je mehr der Sonntag in ir-gendeiner Weise zum Werktag wird.

Das Kirchengebot, an Sonntagen und gebotenen Feiertagen die heilige Messe zu besuchen, ist letztlich im göttlichen Gebot der Sonntagsheiligung selbst verankert. Für uns Christen ist nunmehr der Sonntag jener heilige Sabbat2, den Gott als Ruhetag angeordnet hat, damit wir die Werktagsarbeit unterbrechen, uns geziemend erholen, uns besonders unserem geistlichen Wohl widmen und unseren Schöpfer und Erlöser gebührend ehren. Die Heiligung der Sonntage und der gebotenen Feiertage im Verlauf des Kirchenjahres besagt also ein Mehrfaches: Ruhe und Erholung, damit wir leiblich, seelisch und geistig neue Kräfte sammeln können; Herzensbildung und geistliche Formung, damit wir uns gegenüber uns selber, gegenüber unserem Nächsten, gegenüber der ganzen Schöpfung und gegenüber Gott richtig verhalten; Gebet und Gottesdienst, damit wir mit dem Dreifaltigen Gott verbunden sind, der uns an seinem Leben Anteil gibt und uns als seine Kinder in der Gottesfamilie der Kirche zusammenführt. In Gemeinschaft mit der ganzen Kirche feiern wir ja den Sonntag als den Tag, an dem Christus von den Toten erstanden ist. Er ist für uns der erste Tag der Woche3 und nicht der letzte oder Teil des Weekends. Er ist seit alters der Tag des Herrn und nicht der Tag des Sports, der Tag des Nichtstuns, der Tag bloss weltlichen Vergnügens. Die apostolische Entscheidung, den ersten Wochentag als Herrentag zu feiern und ihn als den eigentlichen Lichttag zu begehen, gründet also im Geheimnis der Auferstehung Jesu Christi selbst, der die Sonne der Gerechtigkeit ist, die an diesem Tag besonders aufleuchtet und ihn zum „Sonnentag“ macht. Gerade am Sonntag bekennt das Gottesvolk des Neuen Bundes mit lauter Stimme: „Deinen Tod, o Herr, verkünden wir, und deine Auferstehung preisen wir, bis du kommst in Herrlichkeit“. Es ergibt sich gewissermassen wie von selbst, dass die Kirche den Besuch und die Mitfeier der heiligen Messe an Sonn- und Feiertagen vorschreibt, und zwar als schwerwiegende Pflicht, die es getreulich zu erfüllen gilt, wenn nicht gewichtige Gründe davon befreien.

1. Die Erfüllung der Sonntagspflicht als Akt des Glaubens

Das Gebot der Sonntagsheiligung entspricht nach unserem Glauben einer göttlichen Weisung, wonach wir das Sabbatgebot in christlicher Festlegung erfüllen müssen, also nach apostolischer Überlieferung den ersten Tag der Woche als Tag der Auferstehung Christi heilig halten sollen. Die Erfüllung der Sonntagspflicht, die im Bereich der Sonntagsheiligung den vornehmsten Platz einnimmt, ist im Grunde ein Akt des Glaubens. Wir glauben nur schon daran, dass uns die Kirche in ihrer Schlüsselgewalt diese Pflicht rechtmässig auferlegt hat. Wir glauben daran, dass wir durch die Erfüllung der Sonntagspflicht Gottes Gebot, den Sonntag als Vollendung des Sabbats heilig zu halten, am besten entsprechen. Wir glauben daran, dass der Sonntag in der Feier der heiligen Eucharistie seinen eigentlichen Höhepunkt besitzt, weil in ihr Christus sakramental gegenwärtig wird, der für uns und zu unserem Heil am Kreuz gestorben und wahrhaft vom Tode erstanden ist, der in den Himmel aufgefahren ist und zur Rechten des Vaters sitzt, der wiederkommen wird in Herrlichkeit, zu richten die Lebenden und die Toten. Das glauben und bekennen wir; und darum muss es für uns geradezu selbstverständlich sein, dass wir sonn- und feiertags an der heiligen Messe teilnehmen und so unseren Glauben gemeinsam bezeugen. Der Glaube an den gekreuzigten und auferstandenen Erlöser lässt uns daher kindhaft einfach sprechen: Der Sonntag ist der Tag des Herrn; da ruh’ ich aus und bete gern.

Der notwendigen Erholung und der wohltuenden Abwechslung zum Alltagsleben dürfen wir uns dann widmen, wenn wir unsere religiösen Pflichten erfüllt haben. Der Sonntag ist nicht einfach nur ein Vergnügungstag, sondern vor allem ein Gottesdiensttag. Der magere Gottesdienstbesuch am Sonntag ist ein unübersehbares Kennzeichen für den Glaubens­schwund. Wenn Bequemlichkeit und Oberflächlichkeit im Lebensstil der Menschen Einzug halten, dann ist es bekanntlich bald aus mit dem Bewusstsein, dass die sonntägliche Mitfeier der Eucharistie eine heilige Pflicht darstellt, deren absichtliche Vernachlässigung eine schwere Sünde ist. Unser Katechismus sagt dazu: „Die sonntägliche Eucharistie legt den Grund zum ganzen christlichen Leben und bestätigt es. Deshalb sind die Gläubigen verpflichtet, an den gebotenen Feiertagen an der Eucharistiefeier teilzunehmen, sofern sie nicht durch einen gewichtigen Grund (z. B. wegen Krankheit, Betreuung von Säuglingen) entschuldigt oder durch ihren Pfarrer dispensiert sind. Wer diese Pflicht absichtlich versäumt, begeht eine schwere Sünde“4. Solches zeigt nicht zuletzt auf, dass ein Verstoss gegen diese Pflicht eigentlich ein Verstoss gegen den Glauben ist, eine ernsthafte Verfehlung vor Gott und vor der kirchlichen Gemeinschaft. Wer sich ohne gerechten Grund der sonntäglichen Eucharistiefeier entzieht, steht in schwerem Widerspruch zu dem, was er als getaufter und gefirmter Christ Gott und der Kirche schuldet. Er weist damit zugleich undankbar das Angebot der Gnade Gottes zurück, das in jeder heiligen Messe für den, der dafür vorbereitet und würdig ist, bereit steht.

2. Die Erfüllung der Sonntagspflicht als Akt der Hoffnung

Glaube, Hoffnung und Liebe werden zurecht „göttliche Tugenden“ genannt. Sie sind nicht einfach nur menschliche Tüchtigkeiten, die mit Eigenleistung zu erreichen wären. Sie sind nicht einfach nur Tauglichkeiten, die man sich durch ein bestimmtes Training erwirbt. Sie sind vielmehr ein Werk der Gnade Gottes. Sie sind durch Gottes liebende Zuwendung ermöglicht und begleitet. „Wenn Gott sich offenbart und den Menschen anruft, vermag dieser der göttlichen Liebe nicht aus eigener Kraft voll zu entsprechen. Er muß hoffen, daß Gott ihm die Fähigkeit schenken wird, seine Liebe zu erwidern und den Geboten der Liebe entsprechend zu handeln. Die Hoffnung ist die vertrauensvolle Erwartung des göttlichen Segens und der beseligenden Gottesschau; sie ist auch mit der Befürchtung verbunden, gegen die Liebe Gottes zu verstoßen und sich strafbar zu machen“5. Das bekommt gerade bezüglich der Sonntagspflicht eine besondere Aktualität. Jene, welche die Erfüllung der Sonntagspflicht schon lange vernachlässigt haben, brauchen keineswegs zu verzagen oder gar zu verzweifeln. In der Verzweiflung hört der Mensch bekanntlich auf, „von Gott sein persönliches Heil, die Gnadenhilfe, um zum Heil zu gelangen, oder die Vergebung seiner Sünden zu erhoffen. Er widersetzt sich damit der Güte Gottes, seiner Gerechtigkeit - denn der Herr bleibt seinen Verheissungen treu - und seiner Barmherzigkeit“6.

Zur Erfüllung der Sonntagspflicht sind alle katholischen Gläubigen streng angehalten7. Das Gebot zur Teilnahme an der Messfeier bindet auch jene, die wegen einer schweren Sünde oder aufgrund eines anderen Hindernisses nicht zur heiligen Kommunion gehen dürfen. So wird ganz besonders deutlich, dass alle, die an der Eucharistiefeier teilnehmen und daran teilzunehmen verpflichtet sind, eine Gemeinschaft der Hoffnung auf das Erbarmen Gottes bilden. Sie teilen miteinander die gemeinsame Hoffnung auf Vergebung und Verzeihung der Schuld. Sie lassen sich aufbauen in der Hoffnung, dass durch die gemeinschaftliche Feier des Messopfers gerade auch für jene Gnade und Segen zu fliessen beginnt, die noch der Versöhnung mit Gott bedürfen. Der schwere Sünder gehört, auch wenn er nicht zur heiligen Kommunion gehen darf, in die Gottesdienstfamilie der Kirche. Er erfüllt seine Sonntagspflicht als einer, der auf Vergebung hofft und diese bei nächster Gelegenheit in einer gründlichen und aufrichtigen Beichte auch geschenkt erhält. Der mit Gott Versöhnte, der den Leib des Herrn empfängt, tut es stets in der Hoffnung, an Heiligkeit und Vollkommenheit noch zuzunehmen und anderen zu grösserer Heiligung verhelfen zu dürfen. Da die sonntägliche Eucharistiefeier eine wirksame Hoffnungsgrundlage für das ganze christliche Leben darstellt, sind wir streng verpflichtet, an ihr teilzunehmen. Wer an Sonn- und Festtagen die heilige Messe mitfeiert, darf in der berechtigten Hoffnung leben, dass er aus dem christlichen Leben nie herausfällt oder, wenn er herausgefallen sein sollte, wieder in dieses zurückfindet. Nur gewichtige Gründe entschuldigen somit von der Erfüllung der Sonntagspflicht. Es geht dabei gerade nicht um die Erfüllung eines Bedürfnisses, wie man heute nicht selten zu hören bekommt. Es geht vielmehr um die Erfüllung einer Aufgabe, die aus der Gabe Gottes selber erwächst. Wenn jemand sagt: „Ich gehe nur in die Kirche, wenn ich das Bedürfnis dazu habe“, dann hat er gerade nichts verstanden von dem, was die heilige Messe ist und wozu sie dient. Wer so spricht, bezeichnet sich eigentlich selber als hoffnungslosen Fall - eben als einen, dem die Hoffnung fehlt, dass Gott wirksam in sein Leben eingreift, auch wenn und gerade wenn man sich schwach fühlt.

3. Die Erfüllung der Sonntagspflicht als Akt der Liebe

Zu Unrecht ist das Wort „Pflicht“ seit geraumer Zeit verpönt. Es löst in manchen sogar Abneigung und Unwillen aus, so als stünde Pflichterfüllung in einem Gegensatz zu Freiheit, Selbstbestimmung oder Selbstverwirklichung. Richtig verstanden aber ist Pflichterfüllung nichts anderes als bewusste Wahrnehmung von Verantwortung, nichts anderes als ein entschiedenes Ja zu einer Aufgabe, die wir in Freiheit annehmen. Sie ist, sofern immer sie sich auf die Wahrheit und Gerechtigkeit stützen kann, sogar ein Akt der Liebe. Die Liebe zu Gott besteht nicht in einem vagen Gefühl, sondern wesentlich darin, dass wir seine Gebote halten8. „Die Gebote der Kirche stehen im Dienst eines sittlichen Lebens, das mit dem liturgischen Leben verbunden ist und sich von ihm nährt. Der verpflichtende Charakter dieser von den Hirten der Kirche erlassenen positiven Gesetze will den Gläubigen das unerlässliche Minimum an Gebetsgeist und an sittlichem Streben, im Wachstum der Liebe zu Gott und zum Nächsten sichern“9. „Im Glauben an die Liebe Gottes liegt die Aufforderung und die Pflicht, die göttliche Liebe aufrichtig zu erwidern“10. Wenn wir also an Sonn- und Feiertagen zur heiligen Messe in die Kirche kommen, dann setzen wir einen öffentlichen Akt der Liebe zu Gott und zu unseren Mitmenschen. Wir bekennen uns sichtbar als Christen, die sich zum Gottesdienst zusammenfinden und kirchliche Gemeinschaft bilden. Wir bekennen damit unübersehbar, dass wir uns von Gottes Liebe beschenken lassen, um selber wieder Liebe schenken zu können: durch gute Worte und gute Werke, durch gute Haltung und gutes Verhalten.

Ein heiliger Kirchenlehrer sagte einmal: „Du kannst daheim nicht beten wie in der Kirche, wo eine grosse Anzahl da ist und wo wie aus einem Herzen zu Gott gerufen wird. Hier ist mehr: die Einheit der Gesinnungen, der Einklang der Seelen, das Band der Liebe, die Gebete der Priester“11. Wir müssen freilich das Unsrige dazu tun, dass es wieder diese grosse Anzahl werde. Dazu braucht es vor allem das glaubwürdige Leben derer, die treu ihre Sonntagspflicht erfüllen. In einer zunehmend verweltlichten Umgebung muss als auffallendes Gütezeichen der pflichtbewussten Christen wieder das aufscheinen, was uns von der Urkirche berichtet wird: „Die Gemeinde der Gläubigen war ein Herz und eine Seele“12. Sie müsste auch heute eine Gemeinschaft der Liebe sein, um Randständige und Aussenstehende besser überzeugen zu können. Dass wir hinter diesem hohen Anspruch, als Gläubige ein Herz und eine Seele zu sein, stets zurückbleiben, darf uns aber nicht entmutigen. Der Vorwurf „Ihr Kirchgänger seid auch nicht besser als die anderen“ ist zwar eine nicht geringe Demütigung für jene, welche die Sonntagspflicht erfüllen, aber oft nicht im Geiste der Liebe leben. Dieser Vorwurf darf uns aber nicht abhalten, besser zu werden und für jene einladender zu wirken, die draussen bleiben - vor der Kirche. Wir gehen trotz allen Mangels an Liebe und trotz unserer persönlichen Unvollkommenheiten hinein - in die Kirche - und erfüllen wenigstens mit gutem Willen unsere heilige Pflicht. Die Erfüllung der Sonntagspflicht ist und bleibt für uns, auch wenn wir unsere Schwächen und Fehler haben und sie im Schuldbekenntnis eingestehen, ein Akt der Liebe gegenüber Gott und den Mitmenschen. Wir sehen darin bei aller Selbstanklage eine heilige Aufgabe, die wir beherzt und verantwortungsbewusst wahrnehmen wollen. Schon im Hebräerbrief ist die Mahnung zu hören: „Lasst uns nicht unseren Zusammenkünften fernbleiben, wie es einigen zur Gewohnheit geworden ist, sondern ermuntert einander, und das um so mehr, als ihr seht, dass der Tag naht“13. Mit gegenseitigen Vorwürfen werden wir ohnehin nichts bewirken. Mit gegenseitiger Ermunterung aber können wir einander helfen. Wenn wir uns bekehren - immer wieder bekehren - und uns in der heiligen Beichte die Versöhnung schenken lassen, wird es gewiss gelingen.

„Die Teilnahme an der gemeinsamen sonntäglichen Eucharistiefeier bezeugt die Zugehörigkeit und Treue zu Christus und seiner Kirche. Die Gläubigen bestätigen damit ihre Gemeinschaft im Glauben und in der Liebe. Sie bezeugen gemeinsam die Heiligkeit Gottes und ihre Hoffnung auf das Heil. Sie bestärken einander unter der Leitung des Heiligen Geistes“14. Diese Solidarität im Glauben, in der Hoffnung und in der Liebe tut not in einer Gesellschaft, die zunehmend entchristlicht und verweltlicht wird. Sie gewinnt ihren sichtbaren Ausdruck besonders in der Feier der heiligen Messe und somit in der getreuen Erfüllung der Sonntagspflicht. Die Kraft dazu müssen wir erbitten. Wir müssen uns beständig der Gnade Gottes öffnen, die in unseren Herzen und in unserem Handeln wirksam wird. Dabei vertrauen wir insbesondere auf die mütterliche Fürsprache Mariens und auf die Hilfe unserer heiligen Schutzengel. Gott schenke uns allen seinen Segen und sein Heil. Amen.

Schellenberg, 25. Januar 2002

✠ Wolfgang Haas, Erzbischof von Vaduz

 

1           Apg 20,28

2           Vgl. Ex 20,11; Ex 31,15-16; Dtn 5,15

3           Vgl. Mt 28,1; Mk 16,2; Lk 24,1; Joh 20,1; Apg 20,7; 1Kor 16,2

4           Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) Nr. 2181

5           KKK Nr. 2090

6           KKK Nr. 2091

7           Vgl. CIC can. 1247

8           Vgl. Joh 15,9-10; 1Joh 3,21-24; 1Joh 5,1-3; 2Joh 6

9           KKK Nr. 2041

10         KKK Nr. 2093

11         Johannes Chrysostomus, De incomprehensibili Dei natura seu contra Anomaeos 3,6 (PG 48,725 D)

12         Apg 4,32

13         Hebr 10,25

14         KKK Nr. 2182